PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Akkreditierung (Sport)

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Begriff Akkreditierung (lat. accredere, Glauben schenken) wird in verschiedenen Bereichen benutzt, um den Umstand zu beschreiben, dass eine allgemein anerkannte Instanz einer anderen das Erfüllen einer besonderen (nützlichen) Eigenschaft bescheinigt.

Im Sport bezeichnet Akkreditierung die Zulassung von Sportlern, Sportlerbegleitern, Sponsoren, Medienvertretern, Veranstaltern und Pferdebesitzern (Reitsport) zu bestimmten Veranstaltungen. Die Akkreditierung muss in den meisten Fällen vorher angemeldet werden. Meist ist die Akkreditierung mit der Ausgabe spezieller Ausweise verbunden, dabei herrscht oft Tragepflicht.

Die sogenannte Akkreditierungsfrist bezeichnet die Zeit, bis zu der alle Anmeldungen eingegangen sein müssen.

Die Grundlage der Akkreditierung bildet der Nachweis, dass die Person tatsächlich zutrittsbefugt ist. Die Akkreditierungsgrundlagen werden vom Veranstalter festgelegt, so dass diese nicht einheitlich sein müssen.

Init-Quelle

Entnommen aus der:

Erster Autor: 87.165.79.2 angelegt am 11.09.2010 um 20:02


Andere Lexika

  • Dieser Artikel wurde in der Wikipedia gelöscht.