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Ärztlicher Beruf
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Der Ärztliche Beruf in den deutschsprachigen Staaten ist wohl nicht nur die Ausübung der Heilkunde, da diese auch von Heilpraktikern ausgeübt werden kann. Auch in der Berufsordnung (Bundesärzteordnung und Approbationsordnung) findet man die Beschreibung der Medicus-Profession nicht, obwohl alles davon abgeleitet wird. Trotzdem soll im Falle der Approbation ein Arzt dem anderen eine Fähigkeit zur seelischen und körperlichen Eignung zur Ausübung des "ärztlichen" Berufes bescheinigen, wohl aber darf er den Kollegen fachlich nicht prüfen, denn das hegt nur die Uni-Professoren und die Facharztprüfer an. Dessen Gegenteil wird sinngemäß von einem Rentengutachter im Falle der Berufsunfähigkeitsrente betrieben, indem er die Unfähigkeit des Kollegen zur psychischen und physischen Ausübung des ärztlichen Berufes bescheinigt, damit dieser eine Berufsunfähigkeitsrente erhält. (Trotzdem wird die Approbation(Zulassung als Arzt) bein Behindertenrenten-Zahlung nicht automatisch unter Behörden angegriffen und von den Regierungen zurückgenommen.) Der "ärztliche Beruf" (professio) ist trotz des Fehlens einer verbindlichenn juristischen Definition - auch für die laische Allgemeinheit - seit mindestens 100 Jahren (Einführung des Fascharztes als quasi Entschuldigung, dass er trotz seines Doctor-Titels, doch nicht universell wirkt) nicht mehr einheitlich, denn der Arztberuf ist auch nicht mit einer klinischen, unmittelbar behandelnden, heilenden Tätigkeit gleichzusetzen. Aber auch innerhalb der klinischen Tätigkeit gibt es enorme Unterschiede zwischen Stadt-Praxis und Klinik, Psychiatrie oder Chirurgie, insbesondere bezüglich der physisch-psychischen Anstrengung, Empathiefähigkeit, Arzneimittelkunde-Kenntnisse u.s.w. Somit kann ein Gutachter schon gar nicht eindeutig aussagen, ob ein Arzt allgemein geeignet oder ungeeignet ist, der ärztlichen (und nicht medizinischen) Beruf auszuüben. Und dann ist die Rehabilitation in einer dynamischen und nicht statischer Denkweise angesprochen worden. Ich setze diese Behauptungen als von Amtslaien gravierend geschädigter Arzt nieder und erwarte eine Disput bis hin zum Gesetzgeber. Die Approbation sollte man auch in den deutschsprachigen Staaten ins Diplom (Promotion) einfügen, wie etwa das frühere Arztdiplom in Ungarn, das noch auf den in Frankfurt gekrönten deutsch-römischen Kaiser Josepoh II von Habsburg-Lothringen (18. Jh.) zurückgeht und wo wörtlich steht: "Damus ei/eae potestatem praxim medicinae exercendi." <Wie geben ihm/ihr die Macht, den Arztberuf (sic!)auszuüben.> Hier wird auch nicht von Arzt-Praktizieren, sondern von Medizinpraxis gesprochen (in der BRD - wie eingangs gesagt - Sache auch von Naturheilpraktikern.)
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- Autor: 84.145.252.7 angelegt am 19.08.2010 um 16:09