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Inverzugsetzung (Unterhaltsvorschuss)

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Version vom 31. Mai 2025, 18:11 Uhr von Buchschreiber (Diskussion | Beiträge) (Neuanlage Inverzugsetzung (Unterhaltsvorschuss); Quelle: Verwaltung)
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Die Inverzugsetzung im Unterhaltsvorschuss ist ein Dokument, mit welchem der zahlungspflichtige Elternteil erstmals darüber informiert wird, dass ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss durch einen ein Kind betreuenden Elternteil gestellt wurde. Bestandteil des Schreibens ist mindestens die Information über den Sachverhalt. Mit diesem Schreiben wird der zahlungspflichtige Elternteil meistens auch zur Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse aufgefordert. Nach der Inverzugsetzung folgt die Benachrichtigung. Erfolgt keine Reaktion, kann als letzte Konsequenz ein Titel vor dem Familiengericht erwirkt werden, welcher dann durch den Gerichtsvollzieher vollstreckt wird. Die Inverzugsetzung wird nicht öffentlich zugestellt. Rechtlich besitzt die Inverzugsetzung den Charakter einer Rechtswahrungsanzeige. Mit dem Dokument hat der Schuldner erstmals Kenntnis über seine Verpflichtungen und kann diese, z.B. durch den Wechsel des Zahlungsmodells noch abwenden. Dann sind die Zahlungen des Unterhalts direkt an die Kindesmutter zu entrichten. Das Merkmal einer Rechtswahrungsanzeige erfüllt das Dokument nicht, wenn die Aufforderung zur Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse fehlt. Die geleisteten Zahlungen können in diesem Fall zumindest bis zur nachgewiesenen Zustellung der Benachrichtigung nicht mehr durch die Verwaltung durchgesetzt werden.