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Einkommensüberprüfung (Unterhaltsvorschuss)
Die Einkommensüberprüfung im Unterhaltsvorschuss ist ein Vorgang, bei welchem die wirtschaftlichen Verhältnisse des zahlungspflichtigen Elternteils überprüft werden. Dies sollte einmal im Jahr erfolgen. Dazu erhält der zahlungspflichtige Elternteil ein Schreiben, in welchem ihm die gezahlten Unterhaltsbeiträge mitgeteilt werden. Gleichzeitig wird er aufgefordert, seine wirtschaftlichen Verhältnisse für einen festgelegten Zeitraum nachzuweisen und einen Auskunftsbogen über Einkünfte und Vermögen auszufüllen. Der Zeitraum für den Nachweis umfasst alle Zeiten, über die aus der Akte keine Informationen entnommen werden können. Erfolgt keine Antwort, kann ein Titel im gerichtlichen Verfahren erwirkt werden, welcher im Anschluss durch den Gerichtsvollzieher vollstreckt wird. Der beste Fall liegt vor, wenn der zahlungspflichtige Elternteil regelmäßig selbst seine wirtschaftlichen Verhältnisse nachweist.