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Zerrüttung der Ehe

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Die Zerrüttung der Ehe gilt als ein Grund für eine Ehescheidung. Seit 1976 sollte in Deutschland anhand einer Befragung der Ehepartner vom Amtsgericht festgestellt werden, ob eine Fortführung der Ehe für die Beteiligten noch möglich ist.[1]

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Zerrüttung der Ehe) vermutlich nicht.





Einzelnachweise

  1. siehe § 1565 Ansatz 1 BGB
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