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Wahlskandal in Berlin

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Der Wahlskandal in Berlin betrifft zunächst die Wahl zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin am 26. September 2021, aber auch die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen, die am selben Tag stattfanden. Das Ergebnis dieser Wahlen wurde wegen zahlreicher Unregelmäßigkeiten und großen Durchführungsproblemen am 16. November 2022 vom Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin für ungültig erklärt.[1] Die Wahl von 2021 musste daher am 12. Februar 2023 wiederholt werden. Am 19. November 2021 verkündete außerdem der Bundeswahlleiter, dass er beim Deutschen Bundestag auch Einspruch gegen das Bundestagswahlergebnis in sechs Wahlkreisen einlegen werde.[2] Die Bundestagswahl 2021 fand ebenfalls am 26. September statt. Die Auswirkungen waren zunächst noch unklar, da das Bundesverfassungsgericht entscheiden musste, wann eine Wahl für ungültig erklärt werden kann.[3] Wegen Wahlfehlern (falsche oder fehlende Stimmzettel, zeitweilige völlige Schließung von Wahllokalen) musste die Bundestagswahl 2021 dann aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts am 11. Februar 2024 in 455 von 2256 Wahlbezirken Berlins wiederholt werden.[4] Im Wahlkreis Marzahn-Hellersdorf waren 6 % der Wahlberechtigten davon betroffen.[5]

Weblink

Siehe auch

Einzelnachweise

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Wahlskandal in Berlin) vermutlich nicht.

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