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Gemeinnützigkeit

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Gemeinnützigkeit oder gemeinnützig ist ein Verhalten von Personen oder Körperschaften, das dem Gemeinwohl dient. Allerdings sind in der Bundesrepublik Deutschland nur die Tätigkeiten auch gemeinnützig im steuerrechtlichen Sinn, die im § 52 der Abgabenordnung abschließend aufgezählt sind. In Deutschland werden gemeinnützige Vereine als eingetragener Verein (kurz e.V.) bevorzugt, so dass zum Beispiel wirtschaftlich tätige Vereine und Stiftungen eine Genehmigung brauchen. Die Gemeinnützigkeit wird vom jeweils zuständigen Finanzamt festgestellt. In den USA und auch international wird der Begriff Non-Profit-Organisation verwendet.

Gemeinnützige Vereine in Österreich sind in einem zentralen Vereinsregister zu finden,[1] gemeinnützige Kapitalgesellschaften und Privatstiftungen im Firmenbuch. Gemeinsam ist ihnen die Gemeinnützigkeit nach §§ 34–47 f Bundesabgabenordnung (BAO).[2]

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Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. ein solches gibt es in Deutschland aufgrund des Föderalismus nicht
  2. Ruth Simsa, Doris Schober: Nonprofit Organisationen in Österreich. NPO-Kompetenzzentrum, Wien, 2012 (pdf (Archivversion vom 21. April 2015), auf gemeinnuetzig.at).