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Rechtsanwaltskanzlei

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Version vom 28. September 2024, 15:40 Uhr von Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
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Als Anwaltskanzlei oder Rechtsanwaltskanzlei bezeichnet man die Büroräume und das Unternehmen oder den Betrieb eines Rechtsanwalts. Umgangssprachlich wird damit oft auch eine Sozietät von Anwälten bezeichnet. Letztere hat oft den Vorteil, dass sich die Rechtsanwälte untereinander vertreten können und zur speziellen Fragen manchmal auch gleich ein entsprechender Fachanwalt zur Verfügung steht. Insbesondere angesichts des immer komplizierter werdenden Rechts und der vielen Gesetze, Verordnungen und diesbezüglicher Änderungen ist heutzutage ein einzelner Rechtsanwalt oft überfordert. Wenn Anwälte als Arbeitnehmer in einem Unternehmen tätig sind, das keine Anwaltskanzlei darstellt, wird der Begriff Rechtsabteilung verwendet.

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