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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

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Version vom 19. August 2024, 18:49 Uhr von Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
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Basisdaten
Titel: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Abkürzung: AGG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Privatrecht, Arbeitsrecht
Datum des Gesetzes: 14. August 2006
(BGBl 2006n I S. 1897, 1910)
Inkrafttreten am: 18. August 2006
Letzte Änderung durch: Art. 4 G vom 19. Dezember 2022
(BGBl 2022n I S. 2510, 2511)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
24. Dezember 2022
(Art. 5 G vom 19. Dezember 2022)
Weblink: Text des AGG

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das ein Diskriminierungsverbot erreichen soll. Mit seinem Inkrafttreten 2006 wurden das Beschäftigtenschutzgesetz abgelöst und Regelungen für weitere Rechtsgebiete eingeführt.

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