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Nulla poena sine lege
Nulla poena sine lege (lateinisch für „keine Strafe ohne Gesetz“) ist ein Grundsatz (Gesetzlichkeitsprinzip) im Strafrecht. Das Gesetzlichkeitsprinzip ist im Wesentlichen eine Errungenschaft der Epoche der Aufklärung.[1] Es wird im deutschsprachigen Raum insbesondere auf Paul Johann Anselm von Feuerbach zurückgeführt.[2] Es besagt, dass es eine gesetzliche Grundlage für die Strafbarkeit geben muss. Weitergehend wird dies so interpretiert, dass eine Tat nicht nachträglich durch ein Gesetz als Straftat eingestuft werden kann.
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Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. Rudolf Rengier, Strafrecht, Allgemeiner Teil, 4. Aufl. 2012, S. 14, Rn. 4.
- ↑ Vgl. Bernd von Heintschel-Heinegg, in: Beck’scher Online-Kommentar StGB, Hrsg. von Heintschel-Heinegg (BeckOK StGB), Stand: 10. November 2014, Edition: 25, § 1 Rn 1.