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Kirchenasyl

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Kirchenasyl ist eine Form des Asyls, das traditionell bei unmittelbarer Verfolgung oder Gefahr gewährt wird. Der Ursprung ist im „Heiligtumsasyl“ zu sehen, das Eingang in nahezu alle Kulturen gefunden hat. So traten die Bischöfe gegenüber staatlichen Stellen für zu Unrecht Verfolgte oder für Verurteilte ein, um deren Begnadigung zu erwirken. Das religiöse Begriffsverständnis ist nach Ansicht einiger Autoren auch Ursprung für den heutigen Asylbegriff.[1] Seit dem 20. Jahrhundert ist es umstritten. Die Haltung der christlichen Kirchen zu politischer Verfolgung war teilweise sehr unterschiedlich. So heißt es über die Zeit des Nationalsozialismus:

„Als Institution zeigte sich die Kirche gleichgültig gegenüber der Vertreibung von Menschen, die ihr überwiegend fernstanden oder ihre Gegner waren: Kommunisten, Sozialisten, Linksliberale und Juden.“

– Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl, 2010[2]

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. Dieter Hesselberg: Das Grundgesetz, Kommentar zum Grundgesetz, 10. Auflage, Hermann Luchterhand Verlag, Bonn 1996, Seite 155
  2. Mitteilungen zur Kirchlichen Zeitgeschichte 4/2010, Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e.V., Seite 17
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