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Stadtvogt

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Der Stadtvogt war im Mittelalter der Vertreter eines Landesherren wie Fürst, Bischof oder König in einer Stadt. Er hatte den Vorsitz im Gericht und musste im Kriegsfall auch die Verteidigung organisieren. Das durch einen Vogt vertretene Rechtsprinzip leitet sich sowohl vom spätrömischen Beamten, dem vorgenannten advocatus, als auch von der germanischen Munt ab und ist ein Schutzverhältnis, das auch Gewalt- und Vertretungsrecht einschließt.[1]

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Stadtvogt) vermutlich nicht.




Einzelnachweise und Anmerkungen