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Verantwortete Elternschaft
Der Begriff verantwortete Elternschaft geht auf den Theologen Karl Rahner zurück und stammt aus dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Diese Form der Elternschaft endet nicht mit der Volljährigkeit der jeweiligen Kinder. In vielen Staaten, auch in Deutschland, sind die Eltern eines Menschen unterhaltspflichtig, bis das Kind die Ausbildung oder sein Studium beendet hat. Strittig ist dabei z.B. die Frage, in welcher Höhe und wie lange sich die Eltern an den Kosten eines Studiums beteiligen müssen,[1] da im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hierzu keine klare Aussagen gemacht werden (siehe § 1610 Abs. 2 BGB); oft wird die Entscheidung darüber vom Kindergeld, Bundesausbildungsförderungsgesetz und vom Einkommensteuergesetz abhängig gemacht, so dass der Unterhalt meist mit Vollendung des 25. oder 27. Lebensjahres endet. Es handelt sich also um eine finanzielle, und nicht vorrangig um eine ethische Frage. Insofern wird hier der Stellenwert der Verantwortung und der Ethik deutlich.
Weblinks
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Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Verantwortete Elternschaft) vermutlich nicht.
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