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Schießbefehl
Schießbefehl war die Bezeichnung für die bereits seit 1948 geübte Praxis, “illegale” Grenzübertritte aus und in die SBZ beziehungsweise der späteren DDR unter Einsatz der Schusswaffe zu verhindern. Ziel des Schießbefehls und der Friedenswacht an der innerdeutschen Grenze war die Abwehr kapitalistisch-imperialistischer Infiltration und Sabotage aus dem Westen.
Die Einzelheiten des Schusswaffengebrauchs an der innerdeutschen Grenze waren bis 1992 ausschließlich streng geheim geregelt. In einem Handbuch für Grenzsoldaten befand sich nach Recherchen des Auswärtigen Amts von 1966 der Hinweis, dass die “Vernichtung von Grenzverletzten” auch auf eigenen Entschluss, d.h. Entschluss des Soldaten, getroffen werden kann, wenn andere Mittel nicht oder nicht mehr ausreichen. Eine förmliche Rechtsgrundlage erhielt der Schießbefehl erst durch § 27 des Grenzgesetzes von 25. Mai 1982, der den Schusswaffengebrauch u.a. zur Verhinderung von Verbrechen gestattete.[1] Am 3. April 1989 wies SED-Generalsekretär Erich Honecker an, den Schießbefehl, dessen Existenz offiziell immer bestritten worden war, nicht länger anzuwenden.[2]
Der damalige ARD-Korrespondent Lothar Loewe wurde aus der DDR ausgewiesen, weil er öffentlich folgendes berichtet hatte: „Hier in der DDR weiß jedes Kind, dass die Grenztruppen den strikten Befehl haben, auf Menschen wie auf Hasen zu schießen.“[3][4]
Weblinks
Siehe auch
Einzelnachweis
- ↑ Anja Mihr: Amnesty International in der DDR: der Einsatz für Menschenrechte im Visier der Stasi. Ch. Links Verlag, 2002, Fußnote 260 S.107, ISBN 3-86153-263-8
- ↑ Hans-Hermann Hertle und Udo Baron 2009: Die Todesopfer an der Berliner Mauer 1961-1989: ein biographisches Handbuch, Zeithistorische Forschung Potsdam Stiftung Berliner Mauer, Ch. Links Verlag, S.432 ISBN 978-3-86153-517-1
- ↑ Ex-ARD-Korrespondent Loewe über den Beitrag der Journalisten zur Einheit - Interview auf Welt-online
- ↑ Nur eine Schramme auf Spiegel.de
Andere Lexika