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Neutralität der Schweiz

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Die Neutralität der Schweiz ist einer der wichtigsten Grundsätze der Außenpolitik des Alpenlandes. Sie bedeutet, dass sich die Schweiz nicht an bewaffneten Konflikten zwischen anderen Staaten beteiligt. Die schweizerische Neutralität ist im Grundsatz selbstgewählt, dauernd und bewaffnet. Sie wird nicht als Selbstzweck, sondern wurde immer als ein Instrument der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik verstanden. Inhalt und Tragweite der schweizerischen Neutralität haben sich hingegen im Laufe der Geschichte immer wieder stark gewandelt.

Das Prinzip der Neutralität (Nichteinmischung und in neuer Zeit auch militärische Bündnisfreiheit) wird in der Schweiz informell seit einer Schlachten-Niederlage von 1515 (Schlacht bei Marignano) - nach einer Phase expansiver Machtpolitik - angewandt und wurde dem Land 1815 vom Wiener Kongress auch völkerrechtlich zugesprochen. Man hielt sich sowohl im Ausland wie in der Schweiz sowohl während des deutsch-französischen Kriegs im 19. Jahrhundert wie der beiden Weltkriege daran. Vor allem bei Hitler im zweiten Weltkrieg hatte dies allerdings wenig mit Einhaltung von Völkerrecht zu tun (er überfiel bekanntlich - mithin wie die Reichswehr bereits im ersten Weltkrieg - das damals neutrale Belgien), sondern einzig mit militärstrategischen und wirtschaftlichen Erwägungen.

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