PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Großaktionär

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ein Großaktionär ist ein Aktionär, der auf Grund eines relativ großen Anteilsbesitzes einen merklichen Einfluss auf eine Aktiengesellschaft ausüben kann. Es wird oft behauptet, dass Großaktionäre vor allem strategische und langfristige Ziele mit ihrer Beteiligung verfolgen.[1] In Deutschland beginnt die Meldepflicht laut Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) bereits bei 3 Prozent.[2] Ein Großaktionär kann die anderen Aktionäre gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung ausschließen,[3] wenn er den Schwellenwert von 95 Prozent erreicht oder überschreitet (siehe Squeeze-out).[4]

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Großaktionär) vermutlich nicht.




Einzelnachweise