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Innenministerium
Ein Innenministerium ist in der Politik für die inneren Belange eines Landes oder Staates zuständig. Die Aufgabenfelder umfassen beispielsweise bestimmte Aufgaben der Öffentlichen Verwaltung und vor allem die Innere Sicherheit. Das Gegenstück ist das Außenministerium. Seit dem 1919 tragen die obersten Behördenleiter*Innen in Deutschland Rang und Titel eines Ministers und heißen oft kurz Innenminister*In. Nur in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg heißen sie Senator*In. Das Innenministerium gehört zu den klassischen Ministerien, die bereits in den Kabinetten der absolutistischen König*Innen entstanden. Die Bezeichnung Ministerium für Inneres ist auch in anderen Staaten wie zum Beispiel Frankreich (dort Ministère de l’Intérieur) üblich. In Großbritannien heißt es Home Office (wörtlich übersetzt Heimatamt)
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