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Infektionsschutzgesetz

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Version vom 12. Dezember 2022, 20:31 Uhr von Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
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Basisdaten
Titel: Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung
von Infektionskrankheiten beim Menschen
Kurztitel: Infektionsschutzgesetz
Abkürzung: IfSG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: Art. 74

Abs. 1 Nr. 19, Art. 72

Abs. 1 GG

Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht
Datum des Gesetzes: 20. Juli 2000
(BGBl 2000n I S. 1045)
Inkrafttreten am: 1. Januar 2001
Letzte Änderung durch: Art. 1 G vom 22. April 2021
(BGBl 2021n I S. 802)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
23. April 2021
(Art. 4 G vom 22. April 2021)
Weblink: Text des Gesetzes


Das deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist ein Bundesgesetz gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten (Infektionskrankheiten) beim Menschen.

Es löste im wesentlichen folgende Gesetze ab und fasste diese teilweise neu:

Das Gesetz dient der Kontrolle und Überwachung im Bereich der Hygiene, es soll vor allem den Ausbruch von Epidemien verhindern (Prophylaxe). Der Vollzug - also die Umsetzung - ist jedoch Aufgabe der Bundesländer. Nur bei der Meldepflicht gibt es zusätzlich eine Zuständigkeit des Bundes.

Literatur

  • Uwe Groß: Kurzlehrbuch Medizinische Mikrobiologie und Infektiologie, Georg Thieme Verlag, Stuttgart 2006

Weblinks

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