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Tendenzschutz
Der Begriff Tendenzschutz stammt aus dem Medienrecht und bezieht sich auf Bestimmungen im Mitbestimmungsgesetz (MitbestG)[1] und Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG),[2] wodurch ein Tendenzschutz[3] für den jeweiligen Verleger (z. B. einer Zeitung) gewährleistet wird: Er kann dadurch die politische Ausrichtung festlegen.[4] Dieses Recht wird in Deutschland durch Artitel 5[5] des Grundgesetzes mit der Meinungs- und Pressefreiheit begründet.
Literatur
- Frank Fechner: Medienrecht. Lehrbuch des gesamten Medienrechts unter besonderer Berücksichtigung von Presse, Rundfunk und Multimedia. 20. Auflage. Mohr Siebeck 2019, ISBN 978-3-8252-5307-3.
- Jörg Aufermann: Politische Medienfunktionen in funktionalistischer Sicht — Exemplarische Darstellung und Kritik, Politische Vierteljahresschrift, Sonderhefte Volume 6 (1975), Seite 431–451, online
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Tendenzschutz) vermutlich nicht.
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Einzelnachweise
- ↑ siehe § 1 Abs. 4 MitbestG
- ↑ siehe § 118 Abs. 1 BetrVG
- ↑ Martin Kuhr: Diese Besonderheiten müssen Sie zum Medienarbeitsverhältnis unbedingt wissen IWW-Institut, Ausgabe 01/2007
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Tendenzschutz
- ↑ siehe Art. 5 GG