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Resozialisierung
Die Resozialisierung (deutsch „Wiedereingliederung in die Gesellschaft“) geht von der Vorstellung aus, dass ein Straftäter sich spätestens durch seine Tat außerhalb der Gesellschaft gestellt hat und nach Verbüßung der Strafe wieder in die Gesellschaft aufgenommen werden kann. Dabei wird vor allem in neuerer Zeit auch diskutiert, welche Art der Strafe jeweils angemessen ist, um dieses Ziel zu erreichen. Zumindest in der heutigen deutschen Rechtsprechung dient die Strafe aus Sicht vieler Richter nicht mehr allein der Wiedergutmachung.
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