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Mischkonsum

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Klassifikation nach ICD-10
F19.- Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen
F19.0 Akute Intoxikation (akuter Rausch)
F19.1 Schädlicher Gebrauch
F19.2 Abhängigkeitssyndrom
F19.3 Entzugssyndrom
F19.4 Entzugssyndrom mit Delir
F19.5 Psychotische Störung
F19.6 Amnestisches Syndrom
F19.7 Restzustand und verzögert auftretende psychotische Störung
F19.8 Sonstige psychische und Verhaltensstörungen
F19.9 Nicht näher bezeichnete psychische und Verhaltensstörung
ICD-10-GM Version 2020

Mischkonsum, fachlich Multipler Substanzgebrauch genannt, ist eine Form des Drogenkonsums, bei der zwei oder mehr psychotrope Substanzen verwendet werden. Laut ICD-10 ist Multipler Substanzgebrauch eine Form des Drogenkonsums, bei der zwei oder mehr psychotrope Substanzen zu sich genommen werden und keine Substanz für sich allein den Konsum dominiert. Zudem wird behauptet, dass multipler Substanzgebrauch dann vorliege, „wenn die Substanzaufnahme chaotisch und wahllos erfolgt, ohne dass ein bestimmter Stoff oder eine bestimmte Substanzgruppe vorherrscht.“[1] Dies widerspricht jedoch der Beobachtung, wonach sich seit Ende der 1980er und Anfang der 1990er Jahre Kokain verstärkt unter Heroinabhängigen verbreitete. Zumeist wird dies mit der Verbreitung von Methadonprogrammen in Zusammenhang gebracht, da bei Methadon der „Kick“ fehle, den sich viele mithilfe von Kokain holen.

Demgegenüber wird mit Mehrfachabhängigkeit (englisch polysubstance dependence) ein bestehendes Abhängigkeitssyndrom bei Einnahme mehrerer psychotroper Substanzen bezeichnet. Das DSM-IV setzt hier für die Diagnose den wiederholten Gebrauch von Substanzen aus mindestens drei Substanzgruppen (unter Ausschluss von Koffein und Nikotin) über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten voraus, wobei die Abhängigkeitskriterien für die Gesamtheit der Substanzen, nicht aber für eine spezifische Gruppe, erfüllt sein müssen.

Statistik

Zahlen über die Häufigkeit von Mischkonsum, insbesondere in Kombination mit illegalen Drogen, liegen nur vereinzelt vor. Es ist anzunehmen, dass in sehr vielen Fällen, in denen Drogen konsumiert werden, mehr als eine Substanz einbezogen wird. Schon der gleichzeitige Gebrauch von Alkohol und Tabak gilt als Mischkonsum.[2] Eine 2004 in Deutschland veröffentlichte Studie ergab, dass 87,8 % der befragten Personen, die Erfahrung mit Alkohol oder Cannabis hatten, auch die Kombination aus beidem ausprobiert hatten.[3] Auffällig ist in dieser Studie zudem die Bewertung durch Konsumenten als „gut“, die z.B. für Alkohol und Kokain mit 55,2 % angeben wird. Bei Cannabis und Kokain lag die Quote sogar bei 72 %.

Andere Lexika





  1. Berger, Mathias (Hrsg.): Psychische Erkrankungen - Klinik und Therapie, S. 382; Elsevier, 3. Aufl. 2009
  2. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Vorsicht Mischkonsum, abgerufen am 13. Oktober 2015
  3. Gundula Barsch, Joachim Eul, Tibor Harrach (2004): Drogenmischkonsum anders verstehen - Prävalenzen und Konsumbewertungen, in: und Wiener Zeitschrift für Suchtforschung, Jg. 27 2004 Nr. 4, S. 49–6 und in: Konturen, Ausgabe 6-2006, S. 8–15, online abgerufen am 13. Oktober 2015