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Beischlaf

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Beischlaf, auch „Beiwohnung“, Koitus (Coitus), Kohabitation und Begattung sind zum Teil fachsprachliche Begriffe und Synonym für Geschlechtsverkehr im engeren Sinne. So verwendet der deutsche § 173 StGB den Begriff Beischlaf mehrmals. Das weitere Sexualstrafrecht kennt dagegen nur den allgemeinen Begriff der sexuellen Handlung. Zudem gibt es „eine dem Beischlaf gleichzusetzende sexuelle Handlung“ beziehungsweise „eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung“,[1] was in verschiedenen Straftatbeständen des Sexualstrafrechts seinen Ausdruck findet. Entscheidend ist dabei die Frage, ob ein Geschlechtsteil beteiligt ist.[2]

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Beischlaf) vermutlich nicht.

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Einzelnachweise

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Geschlechtsverkehr#Juristische_Terminologie
  2. Hubert Hinterhofer: Strafrecht. Besonderer Teil II. 4. Ausgabe, Facultas Verlag, 2005, ISBN 3-85114-881-9, Seite 86