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Reichskulturkammer
Die Reichskulturkammer (kurz RKK) war eine auf Betreiben des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda Joseph Goebbels durch das von der Reichsregierung beschlossene Reichskulturkammergesetz (RGBl. I, S. 661, verkündet am 22. September 1933[1]) gegründete Institution und ein Instrument der nationalsozialistischen Kulturpolitik zur Gleichschaltung aller Bereiche des Kulturlebens und zur Regelung der sozialen und wirtschaftlichen Belange der Kulturschaffenden.
Die Reichskulturkammer untergliederte sich in sieben Einzelkammern:
- Reichsschrifttumskammer (Präsident seit 1933: Hans Friedrich Blunck, seit 1935: Hanns Johst)
- Reichsfilmkammer (Präsident: Fritz Scheuermann, ab 1935 Oswald Lehnich, ab 1939 Carl Froelich)
- Reichsmusikkammer (Präsident bis 1935: der Komponist Richard Strauss, später: Peter Raabe)
- Reichstheaterkammer (Präsident bis 1935: Otto Laubinger, ab 1935 Rainer Schlösser, ab 1938 Ludwig Körner, ab 1942 Paul Hartmann)
- Reichspressekammer (Präsident: Max Amann)
- Reichsrundfunkkammer (Präsident: Horst Dreßler-Andreß; Einzelkammer wurde 1939 aufgelöst)
- Reichskammer der bildenden Künste (Präsident seit 1933: Eugen Hönig, 1936 bis 1943: Adolf Ziegler, 1943 bis 1945: Wilhelm Kreis).
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