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Adelsaufhebungsgesetz

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Das Adelsaufhebungsgesetz in Österreich trat am 10. April 1919 in Kraft. Damit wurde zum Beispiel die Führung des Adelszeichens „von“ im Familiennamen verboten. Zudem konnte für Übertretungen dieses Gesetzes von den Behörden Geldstrafen bis zu 20.000 Kronen oder Arrest (heute: Freiheitsstrafe) bis zu sechs Monaten verhängt werden.

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