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Talmud 4. Ordnung
Ordnungen und Traktate
4. Ordnung
4. Ordnung: Nesikin / Neziqin ("Schäden", "Beschädigungen"): Zivil- und
Kriminalrecht, halachische (Edujjot) und agadische (Awot [Sprüche der
Väter], als einziger nicht-gesetzlicher Traktat der Mischna) Traditionen
4.1 Baba qamma / Bawa Kamma ("erste Pforte", "erstes Tor" [des
ursprünglich einheitlichen Traktats Nesikin mit 30 Kapiteln;
die drei "Pforten" / Babot bildeten nur einen, gleichfalls wie die
Ordnung Neziqin genannten Traktat; nur wegen seiner Grösse ist der
Traktat schon in talmudischer Zeit dreigeteilt worden, und zwar rein
mechanisch in drei "Pforten" zu je zehn Kapiteln ohne Rücksicht auf
dadurch getrenntes Zusammengehöriges]; Baba qamma umfasst
10 Kapitel): Schadensrecht einschl. Diebstahl, Raub, Körperverletzung,
Beschädigung durch den stossenden Ochsen, die nicht zugedeckte
Grube, durch Abweiden und Feuer; Abschätzung des Schadens, Ersatz;
bedenklicher Ankauf; Abfälle, die dem Fabrikanten bzw. dem
Handwerker gehören
4.2 Baba mezia / Bawa Metzia / Baba Metsia ("mittlere Pforte", "mittleres
Tor"; 10 Kapitel): Fundrecht, Anvertrautes, Kauf, Verkauf, Miete,
Darlehen; Pfandnehmen; Lohnforderungen; Ansprüche, die sich aus
dem Einsturz eines Baus ergeben, etc.
4.3 Baba batra / Bawa Batra ("letzte Pforte", "letztes Tor"; 10 Kapitel):
Besitzteilungsfragen, Erbschaftsrecht, Ersitzung (chazaqa); Mobilien,
Immobilien (Nutzen, Verkaufen, Messen von Grundstücken),
Ausstellung von Urkunden; Bürgschaft; Geschenke bei der Hochzeit;
enthält auch einen Traktat über Wunder und Visionen (bT 73a-75b)
4.4 Sanhedrin (aus griech. synhedrion, „Gerichtshof“; 10 Kapitel): Strafrecht
und Gerichtswesen, Grundsätze des Glaubens; Gericht von drei
Männern; kleiner Sanhedrin von 23 Mitgliedern, grosser Sanhedrin von
71 Mitgliedern; Auswahl der Schiedsrichter; Zeugenschaft; wer kann
weder Richter noch Zeuge sein; Unterschied zwischen Zivil- und
Kriminalprozessen; Arten der Todesstrafe; der ungehorsame Sohn; der
Einbrecher; der Rückfällige; Hinrichtung ohne Urteil; wer hat keinen
Anteil an der kommenden Welt; der widerspenstige Lehrer (zaqen
mamre) und der falsche Prophet
4.5 Makkot („Schläge“; 4 Kapitel): Regelungen zur Prügelstrafe; Lohn der
Gebote
4.6 Schebuot / Schewuot ("Schwüre", "Eide"; 8 Kapitel): über das Schwören,
Wichtigkeit des Eides und seine Diskussion, Arten der Eide; vier Arten
der Hüter (mit oder ohne Lohn, Entlehner, Mieter)
4.7 Edujot/Edujjot ("Zeugnisse", "Bekundungen"; 8 Kapitel): Zeugenschaft,
100 Sätze älterer Autoritäten / Zeugnisse späterer Lehrer über die Sätze
früherer Meister, auch Bechirta, "Auswahl", genannt; ausserdem 40
Fälle, in denen die Schammaiten erleichtern, die Hilleliten erschweren
(die meisten Sätze stehen in der Mischna noch an anderer Stelle gemäss
der Sachordnung)
4.8 Aboda zara / Awodah Sara („Götzendienst“; 5 Kapitel): Fremdkult,
(Fernhalten vom) Götzendienst, Absonderung vom griechisch-
römischen Heidentum, Umgang mit Götzendienern
4.9 Abot (("Aus)Sprüche der) "Väter“) / (Pirke) Awot ("Abschnitte",
"Kapitel" der Väter“; 5 Kapitel): Der Traktat Abot, zu dem es eine
Parallelsammlung in den kleinen Talmud-Traktaten gibt (die
Abot de Rabbi Natan), enthält zu Beginn die tannaitische Traditionskette
von Mosche an bis zum Ende der tannaitischen Zeit und im übrigen
Wahlsprüche und Maximen der Schriftgelehrten und Tannaiten, gehört
sachlich also nicht in diese Rechtssammlung; er ist in der Tat erst später
(um 300?) eingefügt worden; wurde dann oft im Sinne der jeweiligen
Tendenzen in der jüdischen Ethik kommentiert; enthält grosse Weisheit;
viel gelesen; volkstümlichstes Stück der Mischna; Bestandteil der
Liturgie; als einziger Mischna-Traktat rein haggadisch; hier findet sich
auch (Jehuda ben Tema) die Einteilung der Lebensalter des Mannes: mit 5 Jahren Beginn des Bibelunterrichts (Tora),
mit 10 Mischna-Studium,
mit 13 Gebotpflichtigkeit, mit 15 Talmud-Studium (Gemara), mit 18 Ehe, mit 20 Beruf, mit 30 Vollkraft, mit 40 volle Einsicht,
mit 50 Rat,
mit 60 Alter,
mit 70 Greisenalter,
mit 80 hohes Alter / Erreichen des höchsten Ziels,
mit 90 gebeugtes Alter,
mit 100 zum Tode bereit ("als wäre er schon gestorben, dahingegangen
und geschwunden von der Welt")
"Nicht das Lernen ist das Wichtigste, sondern das Tun." (Abot 1,17);
"Nicht liegt es an dir, das Werk zu vollenden, aber du bist auch nicht frei,
von ihm abzulassen." (Rabbi Tarphon, Abot 2, 16); -
erst in späterer Zeit kam Kapitel 6 dazu, die Lobrede auf das Gesetz
(qinjan tora, der "Erwerb der Tora"), die nicht zur Mischna gehört
4.10 Horajot ("Lehren", "Entscheidungen"; 3 Kapitel): irrtümliche
Entscheidungen (der Gerichtshöfe), Korrekturen der Urteile und ihre
Sühne