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Talmud 4. Ordnung

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Ordnungen und Traktate

4. Ordnung

4. Ordnung: Nesikin / Neziqin ("Schäden", "Beschädigungen"): Zivil- und

                                        Kriminalrecht, halachische (Edujjot) und agadische (Awot [Sprüche der 
                                        Väter], als einziger nicht-gesetzlicher Traktat der Mischna) Traditionen 

4.1 Baba qamma / Bawa Kamma ("erste Pforte", "erstes Tor" [des

                                                ursprünglich einheitlichen Traktats Nesikin mit 30 Kapiteln; 
                                                die drei "Pforten" / Babot bildeten nur einen, gleichfalls wie die 
                                                Ordnung Neziqin genannten Traktat; nur wegen seiner Grösse ist der 
                                                Traktat schon in talmudischer Zeit dreigeteilt worden, und zwar rein 
                                                mechanisch in drei "Pforten" zu je zehn Kapiteln ohne Rücksicht auf 
                                                dadurch getrenntes Zusammengehöriges]; Baba qamma umfasst 
                                                10 Kapitel): Schadensrecht einschl. Diebstahl, Raub, Körperverletzung, 
                                                Beschädigung durch den stossenden Ochsen, die nicht zugedeckte 
                                                Grube, durch Abweiden und Feuer; Abschätzung des Schadens, Ersatz; 
                                                bedenklicher Ankauf; Abfälle, die dem Fabrikanten bzw. dem 
                                                Handwerker gehören

4.2 Baba mezia / Bawa Metzia / Baba Metsia ("mittlere Pforte", "mittleres

                                                Tor"; 10 Kapitel): Fundrecht, Anvertrautes, Kauf, Verkauf, Miete, 
                                                Darlehen; Pfandnehmen; Lohnforderungen; Ansprüche, die sich aus 
                                                dem Einsturz eines Baus ergeben, etc.

4.3 Baba batra / Bawa Batra ("letzte Pforte", "letztes Tor"; 10 Kapitel):

                                                Besitzteilungsfragen, Erbschaftsrecht, Ersitzung (chazaqa); Mobilien, 
                                                Immobilien (Nutzen, Verkaufen, Messen von Grundstücken), 
                                                Ausstellung von Urkunden; Bürgschaft; Geschenke bei der Hochzeit; 
                                                enthält auch einen Traktat über Wunder und Visionen (bT 73a-75b)

4.4 Sanhedrin (aus griech. synhedrion, „Gerichtshof“; 10 Kapitel): Strafrecht

                                                und Gerichtswesen, Grundsätze des Glaubens; Gericht von drei 
                                                Männern; kleiner Sanhedrin von 23 Mitgliedern, grosser Sanhedrin von 
                                                71 Mitgliedern; Auswahl der Schiedsrichter; Zeugenschaft; wer kann 
                                                weder Richter noch Zeuge sein; Unterschied zwischen Zivil- und 
                                                Kriminalprozessen; Arten der Todesstrafe; der ungehorsame Sohn; der 
                                                Einbrecher; der Rückfällige; Hinrichtung ohne Urteil; wer hat keinen 
                                                Anteil an der kommenden Welt; der widerspenstige Lehrer (zaqen 
                                                mamre) und der falsche Prophet

4.5 Makkot („Schläge“; 4 Kapitel): Regelungen zur Prügelstrafe; Lohn der

                                                Gebote

4.6 Schebuot / Schewuot ("Schwüre", "Eide"; 8 Kapitel): über das Schwören,

                                                Wichtigkeit des Eides und seine Diskussion, Arten der Eide; vier Arten 
                                                der Hüter (mit oder ohne Lohn, Entlehner, Mieter)

4.7 Edujot/Edujjot ("Zeugnisse", "Bekundungen"; 8 Kapitel): Zeugenschaft,

                                                100 Sätze älterer Autoritäten / Zeugnisse späterer Lehrer über die Sätze 
                                                früherer Meister, auch Bechirta, "Auswahl", genannt; ausserdem 40 
                                                Fälle, in denen die Schammaiten erleichtern, die Hilleliten erschweren 
                                                (die meisten Sätze stehen in der Mischna noch an anderer Stelle gemäss 
                                                der Sachordnung)

4.8 Aboda zara / Awodah Sara („Götzendienst“; 5 Kapitel): Fremdkult,

                                                (Fernhalten vom) Götzendienst, Absonderung vom griechisch-
                                                römischen Heidentum, Umgang mit Götzendienern

4.9 Abot (("Aus)Sprüche der) "Väter“) / (Pirke) Awot ("Abschnitte",

                                              "Kapitel" der Väter“; 5 Kapitel): Der Traktat Abot, zu dem es eine 
                                              Parallelsammlung in den kleinen Talmud-Traktaten gibt (die 
                                              Abot de Rabbi Natan), enthält zu Beginn die tannaitische Traditionskette 
                                              von Mosche an bis zum Ende der tannaitischen Zeit und im übrigen 
                                              Wahlsprüche und Maximen der Schriftgelehrten und Tannaiten, gehört 
                                              sachlich also nicht in diese Rechtssammlung; er ist in der Tat erst später 
                                              (um 300?) eingefügt worden; wurde dann oft im Sinne der jeweiligen 
                                              Tendenzen in der jüdischen Ethik kommentiert; enthält grosse Weisheit; 
                                              viel gelesen; volkstümlichstes Stück der Mischna; Bestandteil der 
                                              Liturgie; als einziger Mischna-Traktat rein haggadisch; hier findet sich 
                                              auch (Jehuda ben Tema) die Einteilung der Lebensalter des Mannes:    	           mit 5 Jahren Beginn des Bibelunterrichts (Tora), 
                                                 mit 10 Mischna-Studium, 

mit 13 Gebotpflichtigkeit, mit 15 Talmud-Studium (Gemara), mit 18 Ehe, mit 20 Beruf, mit 30 Vollkraft, mit 40 volle Einsicht,

                                                 mit 50 Rat, 

mit 60 Alter,

                                                 mit 70 Greisenalter, 
                                                 mit 80 hohes Alter / Erreichen des höchsten Ziels, 
                                                 mit 90 gebeugtes Alter, 
                                                 mit 100 zum Tode bereit ("als wäre er schon gestorben, dahingegangen   
                                                       und geschwunden von der Welt")
                                            "Nicht das Lernen ist das Wichtigste, sondern das Tun." (Abot 1,17);  
                                            "Nicht liegt es an dir, das Werk zu vollenden, aber du bist auch nicht frei, 
                                            von ihm abzulassen." (Rabbi Tarphon, Abot 2, 16); - 
                                              erst in späterer Zeit kam Kapitel 6 dazu, die Lobrede auf das Gesetz 
                                              (qinjan tora, der "Erwerb der Tora"), die nicht zur Mischna gehört

4.10 Horajot ("Lehren", "Entscheidungen"; 3 Kapitel): irrtümliche

                                                 Entscheidungen (der Gerichtshöfe), Korrekturen der Urteile und ihre 
                                                 Sühne

Fussnoten