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Ausschließliche Wirtschaftszone
Die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) ist das Meeresgebiet vor der Küste eines Staates, in dem dieser begrenzte souveräne Rechte und Hoheitsbefugnisse hat. Dazu gehört das alleinige Recht zur wirtschaftlichen Ausbeutung einschließlich des Fischfangs. Seit dem Seerechtsübereinkommen 1982 besteht eine allgemeine völkerrechtliche Anerkennung der AWZ. Die Breite der Zone wurde auf 200 Seemeilen festgelegt, was einer Entfernung von 370,4 km entspricht. Zwischen benachbarten Staaten kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen über die Reichweite der Zone, zum Beispiel zwischen Taiwan und der Volksrepublik China. Die Basislinie und die daraus abgeleitete Grenze der AWZ sind in amtlichen Seekarten einzutragen.
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