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Reichsstrafgesetzbuch

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Das Reichsstrafgesetzbuch (kurz RStGB, amtlich Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich) ist die Bezeichnung für die Fassung des deutschen Strafgesetzbuches in der Zeit bis zur Neubekanntmachung durch das Dritte Strafrechtsänderungsgesetz von 1953. Seine Verkündigung erfolgte im Deutschen Kaiserreich am 15. Mai 1871 (RGBl. 1871 S. 127), es trat am 1. Januar 1872 in Kraft.

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