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Menschenrechte

Aus PlusPedia
Version vom 4. Juli 2020, 03:31 Uhr von Lucky Man (Diskussion | Beiträge) (+ Abschnitt "Weblinks" hinzugefügt)
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Menschenrechte sind aus dem Naturrecht der Aufklärung hergeleitete, heute als unveräußerlich geltende Grundrechte. Zum ersten Mal standen sie 1776 in der Unabhängigkeits-Erklärung der USA, dann 1789 in der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte der französischen Revolution. Sie beruhen auf folgenden Grundsätzen:

  • Allgemeingültigkeit: Die Menschenrechte sollen überall für alle Menschen gelten.
  • Gleichheit vor dem Gesetz (Rechtsgleichheit)
  • Unteilbarkeit, d.h. die Menschenrechte gelten in ihrer Gesamtheit, also z.B. nicht nur als Meinungsfreiheit.

Mit Gleichheit war nicht die sozialistische, künstlich geschaffene Gleichheit gemeint, sondern eine Gleichheit für alle Menschen, auch im Sinne eines Freiheitsrechts, das Voraussetzung zur Abschaffung der Leibeigenschaft war. Bei der Rechtsgleichheit waren die Frauen noch für längere Zeit ausgenommen. Heute sind die Menschenrechte nebst den meisten Staatsverfassungen weltweit auch in der Menschenrechts-Deklaration der UNO und in der Europäischen Menschenrechts-Konvention (EMRK) niedergeschrieben und umfassen noch eine Reihe weiterer Grundrechte.

Weblinks

Quelle

Knaurs Lexikon - Das Wissen unserer Zeit