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Die Frau im Mittelalter

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Die rechtliche Stellung der Frau im Mittelalter war schlecht. Im Erbrecht galt germanisches Recht. Erst im 11. Jahrhundert wurde die Tochter z.B. überhaupt erbberechtigt, sie erhielt die Hälfte des Sohnes-Anteils am beweglichen Gut (also ohne Liegenschaft). Die Frau durfte keine schriftlichen Verträge abschließen und auch kein Testament erstellen. Vieles davon blieb bis in die Neuzeit erhalten.

Aufgrund der vielen Kriege im Mittelalter bestand weitgehend ein Frauenüberschuss. Söhne als Nachwuchs waren deshalb deutlich gefragter als Töchter. Dies führte verbreitet zur Aussetzung von weiblichen Säuglingen und Kleinkindern. Die Kirche verbot dies zwar, aber dieses Verbot setzte sich nur langsam durch.

Einige Städte waren etwas fortschrittlicher bei der Behandlung der Frauen. Sie ließen sie zum Gewerbetreiben zu. Teilweise konnten sie in eine Zunft aufgenommen werden, was ihnen den Status einer Gewerbefrau verlieh, womit sie auch Verträge abschließen durften. Dies galt zumindest so lange, als die Frauen keine ernste Konkurrenz für die Männer darstellten.

Immerhin erlangten einige Frauen im Mittelalter durch Erbfolge und mangels männlicher Nachfolger auch einen Herrscherinnen-Status.

Siehe auch

Literatur

  • K. Schib et al.: Weltgeschichte, Band 2: Mittelalter bis Frühneuzeit

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Die Frau im Mittelalter) vermutlich nicht.

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