PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Völkerrechtssubjekt

Aus PlusPedia
Version vom 20. Januar 2020, 13:17 Uhr von Fmrauch (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Ein '''Völkerrechtssubjekt''' ist ein Rechtssubjekt im Völkerrecht, also ein Träger völkerrechtlicher Rechte und Pflichten.<ref>Alfred Verdross…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ein Völkerrechtssubjekt ist ein Rechtssubjekt im Völkerrecht, also ein Träger völkerrechtlicher Rechte und Pflichten.[1]

Weitgehend unstrittig sind folgende Völkerrechtssubjekte anerkannt:[2]

Das Völkerrecht kennt nur gleichberechtigte Subjekte, unabhängig von ihrer Größe oder der Anzahl der durch sie vertretenen Personen. Es gibt keine übergeordnete völkerrechtliche Autorität. San Marino und die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) zum Beispiel stehen sich also als gleichberechtigte Subjekte gegenüber. De-facto-Regime können als partielle Völkerrechtssubjekte anerkannt werden, ähnlich wie eine Internationale Organisation. „Partiell“ bedeutet, dass ein De-facto-Regime nicht in vollem Umfang an den Rechten und Pflichten des Völkerrechts teilhat. Das Recht auf Verteidigung wird allerdings eingeschlossen, auch die Verantwortlichkeit für eventuelle Völkerrechtsbrüche.[3] Ein De-facto-Regime, das die vollen völkerrechtlichen Merkmale eines Staates erfüllt, wird dadurch zum Völkerrechtssubjekt im umfassenden Sinn.[4]

Literatur

Vergleich zu Wikipedia




Einzelnachweise

  1. Alfred Verdross/Bruno Simma, Universelles Völkerrecht, 3. Aufl., Berlin 1984, § 375.
  2. Kay Hailbronner, in: Wolfgang Graf Vitzthum (Hrsg.), Völkerrecht, 3. Aufl., Berlin 2004, 3. Abschn., Rn. 7 ff., 39 ff.
  3. Michael Staack (Hrsg.), Einführung in die Internationale Politik: Studienbuch, 5. Aufl., Oldenbourg, München 2012, S. 570 f., 590.
  4. Karl Doehring, Völkerrecht, 2., neubearbeitete Auflage, C.F. Müller, Heidelberg 2004, Rn. 261 f.
Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!