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Kreditantrag
Ein Kreditantrag war bis vor einigen Jahren fast ausschließlich in schriftlicher Form auf Papier bei einem Kreditinstitut möglich. Heutzutage kann der Antrag für einen Kredit auch im Internet gestellt werden. Ein Kreditantrag enthält Angaben zur Person des Kreditnehmers. Zudem muss Auskunft über die finanzielle Situation des Kreditnehmers erfolgen, und es müssen Angaben zu den relevanten Eckpunkten wie Laufzeit des beantragten Kredits, Sicherheiten (zum Beispiel Eigenkapital), Rückzahlungswunsch des Kreditnehmers und gegebenenfalls zum jeweiligen Verwendungszweck gemacht werden. Auch kann es zu Unterschieden bei den notwendigen Angaben im Kreditantrag selbst kommen, weil jeder Kreditanbieter oder Kreditvermittler andere Angaben verlangen könnte.
Richtigkeit der Angaben im Kreditantrag
Der Kreditnehmer ist verpflichtet einen jeden Kreditantrag wahrheitsgemäß auszufüllen und die Richtigkeit sowie Vollständigkeit der Angaben zu gewährleisten. Des Weiteren erteilt der Kreditnehmer die Erlaubnis zur Auskunftseinholung bei der Schufa oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei.
Rechtsfragen
In der Bundesrepublik Deutschland ist ein Kreditantrag generell unverbindlich. Ein rechtsbindendes Vertragsverhältnis kommt erst mit der schriftlichen Unterzeichnung eines Kreditvertrages zustande. Unabhängig davon, ob der Kreditantrag bei einer Bank, einem Kreditvermittler oder im Internet gestellt wird, so ist er als Grundlage für eine Kreditprüfung (siehe Bonität) zu verstehen. Die Kreditprüfung beinhaltet die Prüfungsmerkmale der Kreditwürdigkeit und der Kreditfähigkeit.
Für Verbraucherkredite und beim Hauskauf (Immobilienkredit) gelten in vielen Staaten besondere gesetzliche Regelungen.
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Weblinks
- http://www.schufa.de/de/home/
- http://www.informa.de/de/dienstleistungen/informationsmanagement/index.html
- http://www.ceg-plus.de/
- http://www.infoscore.de/de/index.html
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