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Zwangsarbeit

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Als Zwangsarbeit werden Arbeiten bezeichnet, zu denen Menschen aufgrund eines Gerichtsurteils, unter Androhung einer Strafe oder eines sonstigen empfindlichen Übels gegen ihren Willen gezwungen werden. Sie ist – mit verschwimmenden Übergängen – die schärfste Form der Arbeitspflicht. Die Sklaverei und die Leibeigenschaft beschreiben ähnliche Abhängigkeitsverhältnisse, bei denen allerdings Menschen als Eigentum bzw. Objekte des Menschenhandels im Vordergrund stehen.

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) definierte im Jahr 1930 in Art. 2 Abs. 1 des Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit die Zwangsarbeit als unfreiwillige Arbeit oder Dienstleistung, die unter Androhung einer Strafe ausgeübt wird. Die Zwangsarbeit sollte bis auf die in Abs. 2 des Übereinkommens aufgeführten folgenden Tatbestände abgeschafft werden:

Die ILO verbietet den Einsatz von Zwangsarbeit

  • als Mittel politischen Zwanges oder politischer Erziehung oder als Strafe gegenüber Personen, die gewisse politische Ansichten haben oder äußern oder die ihre ideologische Gegnerschaft gegen die bestehende politische, soziale oder wirtschaftliche Ordnung bekunden;
  • als Methode der Rekrutierung und Verwendung von Arbeitskräften für Zwecke der wirtschaftlichen Entwicklung;
  • als Maßnahme der Arbeitsdisziplin;
  • als Strafe für die Teilnahme an Streiks;
  • als Maßnahme rassischer, sozialer, nationaler oder religiöser Diskriminierung.[3]

Einigen Beobachtern zufolge gilt Zwangsprostitution als eine der aktuell verbreitetsten Formen von Zwangsarbeit.[4][5]

Geschichte

Die Nationalsozialisten inhaftierten beginnend ab 1933 politische Gegner und später auch „Asoziale“, Landfahrer, Homosexuelle und „rassisch minderwertige“ Juden, Sinti und Roma (sogenannte „Zigeuner“) und Zeugen Jehovas (sogenannte Bibelforscher) in Arbeitslagern. Die Bezeichnungen der Lager waren euphemistisch und je nach Zweck und Zuständigkeit auch im Zeitablauf unterschiedlich.[6] Die ersten Konzentrationslager wie das KZ Dachau und das KZ Oranienburg wurden ursprünglich „Schutzhaftlager“ genannt. In fast allen Konzentrationslagern und Arbeitslagern waren harte Arbeit, willkürliche Misshandlung und oft auch mangelnde medizinische Versorgung an der Tagesordnung.

Während des Zweiten Weltkrieges wurden im Deutschen Reich mehrere Millionen Menschen zur Zwangsarbeit gezwungen, meist Kriegsgefangene und Zivilpersonen aus den besetzten Gebieten.

Nach 1945 wurden deutsche Kriegsgefangene und Zivilisten von den Siegermächten zur Zwangsarbeit verpflichtet. Die Maßnahme diente wirtschaftlichen Aspekten, besonders der Reparation deutscher Kriegsschäden und dem Wiederaufbau zerstörter Gebiete. Auf der Teheran-Konferenz 1943 hatte der sowjetische Staatschef Josef Stalin den Einsatz von 4 Millionen deutschen Arbeitern gefordert, um nach Kriegsende die Verwüstungen des Krieges gegen die Sowjetunion zu beseitigen.[7] Zwangsarbeit war außerdem im Morgenthau-Plan vorgesehen und fand sich im Abschlussprotokoll der Konferenz von Jalta wieder,[8] welches vom britischen Premierminister Winston Churchill und US-Präsident Franklin D. Roosevelt mit unterzeichnet wurde. Das für die Suche nach Vermissten zuständige Deutsche Rote Kreuz verzeichnet 1,3 Millionen deutsche Kriegsgefangene, deren Schicksal niemals geklärt werden konnte; sie gelten bis heute offiziell als vermisst.[9]

Die DDR gewann in den 1980er Jahren zur Stützung ihrer Wirtschaft in erheblichem Umfang West-Devisen mit der Zwangsarbeit von Häftlingen in der Produktion von Waren für westliche Firmen.[10][11][12][13]

Vergleich zu Wikipedia




Einzelnachweise