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Euthanasie

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Euthanasie ist ursprünglich die Bezeichnung für einen aus der Sicht des Sterbenden und seiner Angehörigen „guten“ Tod. Das Wort ist entstanden aus dem Griechischen εὐθανασία, wobei die Vorsilbe εὖ eu, gut, richtig, schön und θάνατος thánatos, der Tod, das Sterben bedeuten.

Zur Zeit des Nationalsozialismus wurde der Begriff auch für die Vernichtung „unwerten Lebens“ als Teil der nationalsozialistischen „Rassenhygiene“ verwendet. Bei den Aktionen wirkten die Gesundheitsämter und Amtsärzte in Deutschland mehr oder weniger tatkräftig mit[1] - eine Tatsache, die sogar von den „Naziforschern“ in der Wikipedia gerne ignoriert wird, weil dies ein schlechtes Licht auf die gesamte Medizingeschichte werfen würde. Akademiker berufen sich gerne auf die Unabhängigkeit der Wissenschaft, die aber gerade in der Zeit 1933-1945 eben weitgehend nicht vorhanden war. Die Geschichte der Euthanasie in Deutschland ist noch wenig aufgearbeitet.[2] Nach 1945 waren beteiligte Juristen und Ärzte oft noch über Jahrzehnte, zum Teil auch im Staatsdienst tätig.[3] Im Rahmen des Nürnberger Ärzteprozesses wurden nur 23 Personen angeklagt, sieben zum Tode verurteilt, fünf zu lebenslänglich, vier zu Haftstrafen zwischen 10 und 20 Jahren, sieben wurden freigesprochen.

Siehe auch

Weblinks zum Thema

Einzelnachweise