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Bundesland

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Bundesland
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Unter Bundesland versteht man in Deutschland jene 16 Staaten, welche die deutsche Föderation bilden. Letztere wird im Falle Deutschlands "Bundesrepublik" genannt. Der offizielle Name Bundesrepublik Deutschland bedeutet staatsrechtlich daher de facto "Föderative Republik der sechzehn deutschen Bundesstaaten".

Details

Die deutschen Bundesländer sind teilsouveräne Gliedstaaten. Das bedeutet, es sind echte Staaten, keine Provinzen. Diese vollwertigen Staaten haben einen Teil ihrer Souveränität an den Bund (die Föderation) abgegeben haben, einen Teil ihrer Angelegenheiten lösen sie untereinander kooperativ und einen weiteren Teil ihrer Belange bestimmen sie gesetzgeberisch selbst.[1] Erst 1871 schlossen sich die souveränen deutschsprachigen Staaten (außer Luxemburg, Österreich und Liechtenstein) zu einem föderativen Bundesstaat zusammen. Nur während der nationalsozialistischen Diktatur von 1933 bis 1945 sowie in der so genannten "DDR" wurden die deutschen Bundesländer entmachtet bzw. zerschlagen. Historisch haben die deutschen Bundesländer also eine längere und tiefere Tradition als Deutschland selbst.[2]

Quellen

  1. BVerfGE 1, 14 (34), BVerfGE 34, 9 (19 f.), BVerfGE 36, 342 (360 ff.), BVerfGE 60, 175 (207 ff.)
  2. Herdegen, Staatsrecht, § 8 Rn 30