PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:
Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Häusliche Pflege
Pflege zu Hause
Häusliche Pflege wird in Deutschland zum größten Teil von Angehörigen erbracht. Nicht umsonst wird die "Familie" als größter Pflegedienst bezeichnet.Daneben wird die häusliche Pflege von professionellen Dienstleistern wie z.B.Sozialstationen oder ambulanten deutschen Pflegediensten angeboten. Die Hilfen umfassen i.d.R. neben der pflegerischen Hilfeleistung auch die hauswirtschaftliche Versorgung.
Pflegeversicherungsleistungen
Bei häuslicher Pflege können Leistungen der Pflegeversicherung oder der Sozialhilfe beansprucht werden. Es gelten Vorversicherungszeiten. So besteht eine mindestens sechsmonatige Beitragspflicht, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Die Leistungen umfassen: als Geldleistung (Pflegegeld) nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit in Pflegestufe I 235 Euro/monatl., Pflegestufe II 440 Euro/monatl., Pflegestufe III 700 Euro/monatl. Bei der Inanspruchnahme eines zugelassenen deutschen Pflegedienstes können Pflegesachleistungen in der Höhe von: 450 Euro bei Pflegestufe I, 1.100 Euro bei Pflegestufe II, 1.550 Euro bei Pflegestufe III und 1.918 Euro bei einem sog. Härtefall monatlich verrechnet werden.
Bei Menschen mit einer festgestellter eingeschränkter eingeschränkter Alltagskompetenz werden als Geldleistung in der Pflegestufe I 305 Euro und in der Pflegestufe II 525 Euro monatlich geleistet. Ausserdem gibt es in Pflegestufe 0 120 Euro monatlich.
Als Pflegesachleistung bei "eingeschränkter Alltagskompetenz" können in Pflegestufe I 665 Euro und in Pflegestufe II 1.250 Euro verrechnet werden.
Pflegegeld und- Sachleistungen kann man kombinieren, bis zu den entsprechenden Höchstbeträgen und in beliebiger Stückelung.
Pflege und Umbau
Auf Antrag zahlt die Pflegekasse bis 2.557 Euro für alles, was die Pflege zuhause ermöglicht, erleichtert oder dem Pflegebedürftigen für eine selbständige Lebensführung hilft. Dieser Zuschuss ist unabhängig von der Pflegestufe. Es muss aber ein Zusammenhang von Pflege zuhause und Umbau bestehen.Bei einer Veränderung der Pflegesituation und damit zusammenhängenden weiteren Umbaumassnahmen, kann der Zuschuss auch ein zweites mal gewährt werden.
Krankenkassenleistung bei häuslicher Pflege
Als ambulante Krankenversicherungsleistung versteht sich die sog."häusliche Krankenpflege". Diese umfasst im Einzelfall eine erforderliche Grund-,und/oder Behandlungspflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Die häusliche Krankenpflege wird vom Hausarzt verordnet.
24h Pflege
Eine Sonderform der häuslichen Pflege stellt die sog. Rund um die Uhr Pflege oder auch 24h Pflege dar. Diese wird oft als Alternative zum Pflegeheim genutzt. Bei dieser Versorgungsform entscheiden sich die meist betagten oder behinderten Menschen ganz bewusst für ein Leben zu Hause. Verständlicherweise wird ein Verbleiben in der vertrauten Umgebung von vielen kranken- oder pflegebedürftigen Menschen gegenüber einer stationären Pflege, das heißt der Pflege bei Unterbringung in einem Pflege- oder Altenheim, bevorzugt.
[Gesetz]
Die häusliche Pflege wird auch politisch gefördert. So ist z.B. im Sozialgesetzbuch SGB XI festgeschrieben, dass:
§ 3 SGB XI Vorrang der häuslichen Pflege Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege gehen den Leistungen der vollstationären Pflege vor.
Verhinderungspflege
Außerdem wird für pflegende Angehörige von den Pflegekassen die sog. Verhinderungspflegeangeboten. Hier erhalten pflegende Angehörige für eine notwendige Auszeit ( bei Kur oder Urlaub), oder z.B. auch bei eigener Krankheit finanzielle Unterstützung. Diese beträgt 1.550 Euro pro Kalenderjahr nach mindestens 6-monatiger Pflege.