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Diskussion:Bündnis 90/Die Grünen
Anti-Nationalismus und Verfassungstreue - Ist Anti-Natinionalismus Verfassungsfeindlich
Die Grünen sind nun eine anti-nationalistische Partei , oder verstehen sich als solche. Dass dieser Antinationalusmus rassistisch ist, weil er nur auf Deutsche und andere europäische Nationen angwendet wird, während bei nicht.europäischen Nationen und etwa Juden (siehe das Eintreten der Grünen für Zioismzs) Nationalismus toleriert wird, soll nicht näher Thema sein.
Ich frage mich aber, ob sich argumentieren ließe, dass gewisser Anti-Antinationalismus gegen das Grundgesetz gerichtet und daher verfassungsfeindlich sein kann.
So argumentierze die Grüne Jugend:
>>Ein positiver Bezug auf eine Nation, egal welche, ist immer negativ. Ein nationales Wir-Gefühl braucht immer auch ein Feindbild. Die Soziologie spricht dabei von Inklusion und Exklusion, jede Bildung einer nationalen In-Group, bildet auch eine Out-Group, der Zusammenhang von Nationalismus und Rassismus ist unumstritten. Jeder positive Bezug auf eine Nation, braucht aber auch eine historische Basis und deshalb ist der deutsche Nationalismus speziell.
http://www.gruene-jugend.de/node/13206<<
Wie gesagt wird dieses nationale Wir-Gefühl etwa bei Juden oder bei Türken von den Grünen nicht kritisiert. Darüber hinaus fragt man sich wie dieser negativer Bezug zur Nation mit dem Grundgesetz vereinbar sein soll. Erstens entstand der deutsche Nationalstaat und damit die BRD und deren Verfassung durch den deutschen Nationalismus, der deutschen Nationalbewegung. Zweitens ist der hier verlangte negative Bezug auf die Nation, und damit dem Souverän der BRD, nicht auch einen negativen Bezug auf das Grundgesetz. Wird hier nicht Abneigung auf einen wesentlichen Grundsatz und ein wesentliches Objekt des Grundgesetzes und der deutschen Staates verlangt.
PS. Mir geht es nicht darum zu erörtern, ob Nationalismus nun gut oder böse ist, und ob die Argumentation der Grünen, dass es keinen positiven Bezug zur Nation geben dürfe, richtig ist. Mir geht es einzig darum, ob diese Argumentation, diese Haltung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.