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Aktiengesellschaft

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Die AG ist eine Kapitalgesellschaft. Sie ist eine juristische Person. Die AG haftet als Firma, nicht die Aktionäre. Die Gründung erfolgt durch den Eintrag ins Handelsregister. Die Gewinne werden nicht vollständig ausbezahlt, d. h. das Aktienkapital in Form von Rücklagen (Reserven) steigt, während das Grundkapital gleich bleibt. Mit der Bildung von zusätzlichem Rücklage-Kapital steigt auch der Wert einer jeden Aktie. Das Grundkapital muss mindestens 50.000 EUR betragen.

Organe der AG

Vorstand

Der Vorstand ist zuständig für die Geschäftsführung und Vertretung der AG in eigener Verantwortung. Er hat dem Aufsichtsrat mindestens vierteljährlich über den Gang der Geschäfte und mindestens jährlich über die Eigenkapitalrentabilität, die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere Grundsatzfragen zu berichten. Ihm obliegt die Einberuftung der Aktionäre zur Hauptversammlung.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan der AG. Er überwacht die Geschäftsführung, darf die Bücher einsehen und Bestände überprüfen. Bestimmt Arten von Geschäften (z. B. Grundstückskäufe) kann er von seiner Zustimmung abhängig machen. Er darf selbst keine Maßnahmen der Geschäftsführung treffen. Wenn es das Wohl der Gesellschaft erfordert, hat er eine Hauptversammlung einzuberufen. Er vertritt die Gesellschaft in Rechtsstreitigkeiten gegen Vorstandsmitglieder.

Hauptversammlung

Die Hauptversammlung besteht aus Aktionären und ist mindestens einmal jährlich durch den Vorstand einzuberufen. Sie hat das Recht auf Auskunft über den Geschäfsverlauf und auf Anfechtung von Beschlüssen bei der Hauptversammlung. Vertreten ihr geschäftliches Interesse an der AG durch Ausübung ihres Stimmrechts, vornehmlich in folgenden Fragen:

  • Wahl der von den Aktionären zu bestellenden Aufsichtsratsmitglieder
  • Annahme und Ablehnung der vom Vorstand vorgeschlagenen Gewinnverteilung
  • Entlasung von Vorstand und Aufsichtsrat
  • Bestellung des Abschlussprüfers
  • Entscheidung von Grundsatzfragen, wie Satzungsänderungen, Kapitalaufstockung oder -herabsetzung.