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Hilfe Diskussion:Georeferenzierung

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(Hierhier kopiert von PlusPedia:Administratoren/Anfragen, -- Michael Kühntopf (Diskussion) 21:29, 27. Dez. 2012 (CET) )

Ich plädiere aus rechtlichen Gründen dafür, Google herauszunehmen und stattdessen auf einen Anbieter zu wechseln, der deutsches Recht beachtet. Gruß, --Funker (Diskussion) 22:52, 26. Dez. 2012 (CET)

Und was soll dieses Plädoyer hier an dieser Stelle bewirken (ausser vor sich hin zu gammeln)? -- Michael Kühntopf (Diskussion) 23:42, 26. Dez. 2012 (CET)
Hallo Funker,
Gibt es denn einen vergleichbaren Dienst, der deutsches Recht beachtet?
Viele Grüße --Anthoney (Diskussion) 00:50, 27. Dez. 2012 (CET)
@Michael: In der Schweiz gelten ja andere Gesetze als hier.
Deutsche Datenschutzbehörden zweifeln an, dass Fa. Google ihre Datenverarbeitung nach deutscher Gesetzgebung (Datenschutzgesetz) durchführen. (Siehe dazu auch: Google#Der_Bundestagsausschu.C3.9F_.22Neue_Medien.22_befasste_sich.2C_u.a..2C_mit_Google). Ebenso verhält es sich übrigens auch mit Fa. Facebook (siehe dazu auch: Facebook#Kritik_vom_.22Unabh.C3.A4ngigen_Landeszentrum_f.C3.BCr_Datenschutz_Schleswig-Holstein.22.5B9.5D).
Die im Impressum von PlusPedia genannte deutsche Betreiber-Firma (=Anthoney) ist, nach TMG und BDSG, verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, das Daten, welche über PlusPedia erhoben werden (dazu zählen auch IP-Nummern) nach deutschem(!) Recht verarbeitet werden. Wenn diese jedoch erst in einem aussereuopäischen Land - bei Fa. Google: die USA - verarbeitet und gespeichert werden, muss Anthoney überprüfen können, ob die dort erhobenen Daten nach TMG und BDSG verarbeitet werden. Der Vetreter der Fa. Google betont dieses zwar in og. Sitzung. In Wirklichkeit besteht aber keine Möglichkeit das zu überprüfen. Anthoney hat hier, weil er Dienstanbieter (=PlusPedia) ist, eine entsprechende Verantwortung.
Weitere Infos auf der des Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein. Dort mit dem Suchbegriff "Google" die entsprechenden Suchergebnisse anklichen (nach meiner Anzeige sind das 105 Ergebnisse).
Nachtrag zu "Google und Datenschutz": "Focus.de: Datenschutz beim Suchmaschinengiganten: Google zwingt User zu Daten-Striptease")
@Anthoney: Mir fällt Bing-Maps" ein. Das ist Fa. Microsoft mit deutschem Sitz in München. Ob das allerdings mit denselben Geooaden klappt? "OpenStreetmap" wäre auch noch eine Option. Deren Server soll, nach meinem Wissensstand, in Großbritannien stehen - also wird dort nach europäischem Recht (durch EU-Verträge wird dadurch auch deutsches Recht abgedeckt) gearbeitet. "OpenStreetMap" lässt Georeferenzierung in der http-Adresse zu (s. "OpenStreetMap: Hausen in der Verbandsgem. Rhaunen"). Vielleicht kannst du damit etwas anfangen, Anthoney.
Ich kann mir durchaus denken, dass ich von einigen User jetzt Kritik erhalten werde - ich verweise hier jedoch schon einmal auf die deutschen Datenschutzbehörden. Gruß, --Funker (Diskussion) 13:10, 27. Dez. 2012 (CET)
Völlig unabhängig von dem Ausgang der Diskussion, selbstverständlioch bin ich auch bereit das Ganze mit Bing oder Openstreetmap zu realisieren bzw. zu versuchen. Nun aber zu der Verantwortungsfrage: In PP wird ein link auf GoogleMaps !angeboten!, das als solches ist weder schädlich noch verwerflich usw. sondern so etwas findet man im Internet - täglich - immer und überall! Wenn sich jemand (ob bei PP angemeldet oder als IP) für diesen link interessiert, klickt er in an und es öffnet sich ein NEUES Fenster im Browser, meiner Meinung nach ist ab diesem Zeitpunkt PP garnicht mehr im Spiel, denn der Nutzer ist mit seiner eigenen IP direkt bei Goggle eingeloggt!!??!! Aus meiner Sicht ist damit die Verantwortungsfrage beantwortet. Bin gespannt wie ihr das seht. Grüße vom Chiemsee. --Furchenstein (Diskussion) 18:34, 27. Dez. 2012 (CET)
Hallo Furchenstein. Ich möchte hier nicht deine Idee als solche "verteufeln". Du willst ja nur die PP "erweitern". Das ist gut.
Ich sehe jedoch, wenn über den PlusPedia-Server Daten in ein aussereuropäisches Ausland gesendet werden (und die Nutzer wissen das nicht vorher(!)), die og. Probleme, welche von den deutschen Datenschutzbehörden aufgezeigt werden. Das wäre, im Grunde genommen auch nicht mein Problem, sondern das von Anthoney. Ein Link zu Google-Maps ist noch etwas anderes (=harmloser), als ein Script, welches (unbemerkt) Nutzer-Daten in ein aussereuropäisches Land sendet (z.B. so geschehen bei dem Javascript, welches "Google-Analytics"-Daten sammelt - ähnliches ist beim ursprünglichen "Like"-Button von "facebook" geschehen). Inwieweit nun der Baustein, den du erstellt hast, Daten nach TMG bzw. BDSG sammelt, kann ich nicht beurteilen.
Wenn aber, so wie ich es von anderen Webseiten kenne, das ein Dienst von Goggle (oder einem anderen aussereuropäischen Dienstleister) direkt auf einer Webseite (z.B. einer PP-Artikelseite) eingebunden ist, so sehe ich das schon als ein Problem an, welches abgemahnt werden könnte.
Weil ich selbst schon einmal böse hereingefallen bin, habe ich, auch hier in PP, den Rat, der mir seinerzeit gegeben wurde, konsequent umgesetzt: Bereits in der "Aufschrift" bzw. "Titel" eines Links muss es deutlich werden, welcher Server durch den Link aufgerufen wird (s. mein "OpenStreetMap"-Link oben).
Wichtig ist, denke ich, das Nutzer-Daten (auch die akt. IP-Nr. ist ein Nutzer-Datum) nicht automatisch an Fa. Google (oder andere) gesendet werden, sondern das der Nutzer selbst entscheiden kann, ob er das zulassen will.
Ein Vorteil bei Bing-Maps/ OSM wäre, das diese beiden Dienstleister ihre Nutzerbedingungen ändern können, soviel sie wollen. Sind einzelne Passagen daraus nicht mit europäischem (ist hier gleichzusetzen mit deutschem) Recht konform, so sind diese Passagen für den Nutzer nicht rechtlich bindend. Anders ist es, wenn eine Firma (s.o.) ihre eigenen Datenschutzbestimmungen über die europäischen Bestimmungen setzt und in einigen Passagen - möglicherweise - gegen europäisches/ deutsches Recht verstößt. Der Gerichtsstand von, z.B., Fa. Google ist in den USA und eben nicht in Europa. Das ist das Problem.
Jetzt mag man noch einen Schritt weitergehen und argumentieren: Das BDSG ist ein "prä-Internet"-Gesetz (heißt: "Internet" kommt im BDSG nicht vor). Dennoch ist es Gesetz und es muß nach diesem Gesetz gehandelt werden. Die Datenschutzbehörden hier in Deutschland mpüssen dieses gesetz auf das Internet anwenden, solange die Politiker "nicht aus demn Puschen kommen".
Schlußwort: Ich selbst würde einen Link zu Bing-Maps oder "OSM" einem Link zu Google-Maps vorziehen. Frage: Wieviel Arbeit ist es, das Script (vielleicht zusätzlich auch) für "OSM" aufzubereiten? Wenns "nur" die Adresse bzw. das Format ist: Das siehst du oben in dem Link zur Ortschaft Hausen. Eien andere Möglichkeit ist hier in diesem Link: "OpenStreetMap: Hausen in der Verbandsgem. Rhaunen" als direkte Koordinaten und Zoomfaktor.
Nachsatz: Ich habe einmal gelernt: "Auch, wenn viele etwas machen, weil sie es "schon immer so machen und auch andere es so machen", muss es nicht richtig sein." Gruß, --Funker (Diskussion) 21:19, 27. Dez. 2012 (CET)
@Furchenstein: Schau dir meine (misslungenen) Versuche an: Vorlage:Funker/Openstreetmapskoord. Gruß, --Funker (Diskussion) 22:08, 27. Dez. 2012 (CET)