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Schändung musikalischer Werke
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Als Schändung musikalischer Werke kann man etliche Interpretationen, Coverversionen, Um- bzw. Neuinstrumentierungen, Transkriptionen und sonstige Veränderungen an Originalkompositionen bezeichnen. Bei den schlimmsten dieser Schändungen möchte man mit Beethovens Worten aus dem 4. Satz seiner 9. Sinfonie laut klagen "Oh Freunde, nicht diese Töne! (...)", [1] oder wie der "Maestro" gleich lieber selber das Gehör einbüßen.
Merkmale
Eine Schändung musikalischer Werke kann auf vielfältige Weise geschehen.
- Durch eine schwerwiegende, teilweise auch unbewusst vorgenommene Verfälschung der musikalischen bzw. gefühlsmäßigen Aussage eines Musikstücks, die mitunter bis zum Gegenteil der Originalintention des Komponisten des Originalwerkes gehen kann. Hiervon auszunehmen sind Bearbeitungen, die verborgene Aspekte eines Werkes aufdecken oder dieses wirklich schöpferisch umgestalten, es in einen neuen musikalischen Kontext überführen, und somit fast schon fast als Eigenkompositionen betrachtet werden können.
- Unverständnis oder bewusste Igonranz gegenüber den historischen Stileigentümlichkeiten einer Epoche und ihren Ausdrucksmitteln. Beispiele dafür gibt es schon in der Geschichte der klassischen Musik wie Sand am Meer: Notenausgaben des späten 19. Jahrhunderts, die den im Original schlanken Klaviersatz von Mozart mittels Doppeloktaven, akkordischen Füllungen, Mozart unbekannten Begleitformeln und Verzierungen sowie anderem modischem Zierrat erweitern, und damit der urspünglichen Intimität der mozartschen Musik ins Gesicht spucken. Auch die besonders im 19. Jahrhundert sehr beliebten Klavier-Transkription von Orchesterwerken sind oft bedenklich und grenzen mitunter fast an "musikalische Vergewaltigung".
- Eine besonders beliebte Form "musikalischen Raubrittertums" ist es, einzelne besonders populäre Themen/Melodien aus Werken rauzureißen, und die weniger beliebten Teile/Takte einfach wegzulassen.
Gegenmerkmale
- Sensible Bearbeitungen versuchen dagegen meist den Grundcharakter eines Musiktitels zu bewahren, und nur in vereinzelten Bereichen neue Aktzente zu setzen. Ein gutes Beispiel dafür ist der Hardrock-Song Smoke on the Water in der Interpretation von Senor Coconut. Schon zu Beginn wird das urspüngliche, auf drei Stufen erscheinende Gitarrenriff kreativ allein durch drei verschiedene Instrumente des Percussion-Instrumentariums [2] nachgebildet. Später werden die knackig-trockenen Gitarrenriffs dann durch Bläserriffs stilsicher simuliert. Das agressiv-harte Solo der E-Gitarre von Blackmore ist bei Senor Coconut ab 2`40 Minuten durch weich wirkendes Saxophon-Spiel ersetzt. [3]
Fallbeispiele
Coverversionen aus Jazz, Pop- und Rockmusik
- Original: Der Song Temple of the King von der Hardrock-Band Rainbow (Liveversion von 1995) / Schändung: Hip-Hop-Version unter dem selbigen Songtitel von The King Remix - Rainbow
- Original: Der Song Sympathy for the Devil von den Rolling Stones / Schändung: Das London Symphony Orchestra spielt Sympathy for the Devil
- ... Hier ist jeder Pluspedia-Autor ausdrücklich eingeladen, weitere erschreckende Beispiel zu erwähnen! Dabei bitte wie zu sehen falls möglich immer Original und Verhunzung mit Namen benennen und bestenfalls als Audio-Datei verlinken.
Einzelnachweise
- ↑ Nach der Partitur in Dieter Rexroth: Ludwig van Beethoven - 9. Sinfonie d-Moll op. 125 - Einführung und Analyse von Dieter Rexroth mit Partitur, Schott / Piper, Mainz / München, 2. Aufl., München, 1988, S. 346
- ↑ Anm. Im genannten und verlinkten Hörbeispiel zwischen 0`00 und 0`15 Minuten.
- ↑ Senor Coconut singt Smoke on the Water