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Mischpatim
Mischpatim (hebr. משפטים, „Rechtsvorschriften“) bezeichnet einen Leseabschnitt (Parascha oder Sidra genannt) der Tora und umfasst den Text Ex/Schemot 21,1-24,18.
Es handelt sich um die Sidra des 4. oder 5. Schabbats im Monat Schewat oder des 1. Schabbats im Monat Adar oder Adar rischon.
Wesentlicher Inhalt
- Rechte von Sklaven
- Todesstrafe auf Mord, Misshandlung oder Entehrung der Eltern, Menschenraub, Zauberei und Unzucht mit Tieren
- Schadensersatz in bestimmten Fällen
- Strafen für Diebstahl
- Rückerstattung anvertrauter Tiere oder Geräte
- Strafen für die Verführung einer Jungfrau
- Verbot der Zinsnahme
- Pfänder
- Hilfeleistung gegenüber Arbeitstieren von Feinden
- Verbot des Götzendienstes, der Bedrückung des Fremdlings, von Witwen und Waisen
- Lästerung gegenüber Richtern und Fürsten
- Speiseverbot von Gerissenem
- Verbot der Rechtsbeugung, Bestechlichkeit, Unwahrhaftigkeit und Verbreitung falscher Gerüchte
- Bestimmungen über das Sabbatjahr, den Schabbat und die Wallfahrtsfeste
- Verbot, das Böckchen in der Milch seiner Mutter zu kochen (daraus abgeleitet die Trennung von Milchigem und Fleischigem)
- Verheissung des Sieges über die kanaanitischen Völker
- Verpflichtung des Volkes auf das Bundesbuch
- Moses 40 Tage auf dem Berg Sinai
Haftara
Die zugehörige Haftara ist Jeremia 34,8–22; 33, 25–26; am Schabbat Schekalim 2. Buch der Könige 12,1–17.
Literatur (Auswahl)
- David Sander, Artikel MISCHPATIM, in: Jüdisches Lexikon, Berlin 1927, Bd. IV/1, Sp. 227
- Selig Bamberger (Übersetzer), Raschis Pentateuchkommentar, Goldschmidt, Basel, vierte Auflage 2002, S. 228–253