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Kleinunternehmer
Als Kleinunternehmer gilt in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) eine natürliche oder juristische Person, deren Umsatz im Kalenderjahr eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Diese Grenze wurde im Laufe der Zeit zunächst angehoben, und zwar zuletzt 2020 von 17.500 auf 22.000 Euro. In Österreich gelten 30.000 Euro als Grenze.[1] Bei der Preisgestaltung hat diese Regelung einige Vorteile für den Kunden, da zum Beispiel beim Verkauf die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent entfällt und somit kleine Unternehmen ihre Leistungen günstiger anbieten können. Für die Finanzverwaltung ist dies oft auch eine Entlastung. Zum Jahr 2019 trat in Deutschland eine neue Regelung in Kraft, die alle Umsätze in Online-Shops erfassen soll,[2] so dass auch Kleinunternehmer eine entsprechende Bescheinigung des Finanzamtes vorlegen müssen.[3]
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Kleinunternehmer) vermutlich nicht.
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Einzelnachweise
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer_(%C3%96sterreich)#Steuerbefreiungen_(%C2%A7_6_UStG)
- ↑ eBay verlangt Bescheinigung nach §22f UStG, abgerufen am 11. Oktober 2019
- ↑ siehe § 19 UStG
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