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Verantwortete Elternschaft

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Der Begriff verantwortete Elternschaft geht auf den Theologen Karl Rahner zurück und stammt aus dem Zweiten Vatikanischen Konzils. Diese Form der Elternschaft endet nicht mit der Volljährigkeit der jeweiligen Kinder. In vielen Staaten, auch in Deutschland, sind die Eltern eines Menschen unterhaltspflichtig, bis das Kind die Ausbildung oder sein Studium beendet hat. Strittig ist dabei oft die Frage, in welcher Höhe und wie lange sich die Eltern an den Kosten eines Studiums beteiligen müssen, da im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hierzu keine klare Aussagen gemacht werden (siehe § 1610 Abs. 2 BGB)

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Verantwortete Elternschaft) vermutlich nicht.