PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:
Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Neutralität der Schweiz
Die Neutralität der Schweiz ist einer der wichtigsten Grundsätze der Außenpolitik des Alpenlandes. Sie bedeutet, dass sich die Schweiz nicht an bewaffneten Konflikten zwischen anderen Staaten beteiligt. Die schweizerische Neutralität ist im Grundsatz selbstgewählt, dauernd und bewaffnet. Sie wird nicht als Selbstzweck, sondern wurde immer als ein Instrument der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik verstanden. Inhalt und Tragweite der schweizerischen Neutralität haben sich hingegen im Laufe der Geschichte immer wieder stark gewandelt.
Das Prinzip der Neutralität (Nichteinmischung und in neuer Zeit auch militärische Bündnisfreiheit) wird in der Schweiz informell seit einer Schlachten-Niederlage von 1515 (Schlacht bei Marignano) - nach einer Phase expansiver Machtpolitik - angewandt und wurde dem Land 1815 vom Wiener Kongress auch völkerrechtlich zugesprochen. Man hielt sich sowohl im Ausland wie in der Schweiz sowohl während des deutsch-französischen Kriegs im 19. Jahrhundert wie der beiden Weltkriege daran. Vor allem bei Hitler im zweiten Weltkrieg hatte dies allerdings wenig mit Einhaltung von Völkerrecht zu tun (er überfiel bekanntlich - mithin wie die Reichswehr bereits im ersten Weltkrieg - das damals neutrale Belgien), sondern einzig mit militärstrategischen und wirtschaftlichen Erwägungen.
Weblink
- Die schweizerische Neutralität – ein Anachronismus, Beitrag im Online-Magazin Geschichte der Gegenwart
Andere Lexika