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Eheannullierung
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Eheannullierung und Ehenichtigkeit sind rechtliche Verfahren zu Aufhebung (Nichtigkeitserklärung) einer Ehe, die sich im Kirchenrecht und im Zivilrecht finden.
Die Römisch-katholische Kirche sieht folgende Regelung vor: In einem kirchenrechtlichen Verfahrens werden alle Seiten ausreichend gehört, Anschließend stellt das Offizialat des jeweiligen Bistums die ungültig geschlossene Ehe fest. Mit dem apostolischen Schreiben Mitis Iudex Dominus Iesus („Der milde Richter Herr Jesus“) vom 15. August 2015 in vereinfachte Papst Franziskus das Ehenichtigkeitsverfahren.[1] Die Interessen der einzelnen Parteien werden von so genannten Ehebandverteidigern vertreten.
Siehe auch
Weblinks
Andere Lexika
- ↑ Deutschsprachiger Text auf den Internetseiten des Vatikans.