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Buchgeld

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Buchgeld sind geldwerte Beträge, die aufgrund des bargeldlosen Zahlungsverkehrs auf einem Konto ausgewiesen sind. Dazu gehören zunächst alle Guthaben auf Konten bei einem Kreditinstitut. Aber auch die innerhalb eines Konzerns als Zahlungsmittel fließenden Geldbeträge gehören dazu. Der Begriff wird oft in Zusammenhang mit dem Giralgeld verwendet.[1] Durch den elektronischen Zahlungsverkehr hat das Buchgeld gegenüber dem tatsächlich vorhandenen Bargeld im Laufe der Zeit erheblich zugenommen. Außerdem werden auch teilweise die gewährten Kredite zum Buchgeld gerechnet. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank waren die „Sichteinlagen“ (Bankguthaben, für die keine Kündigungsfrist vereinbart ist)[2] im August 2013 „im Euroraum mit 4858 Milliarden Euro fünfmal so groß wie der Bargeldumlauf mit 957 Milliarden Euro.“[3] Da das Buchgeld heute ausnahmslos in Computern elektronisch gespeichert ist, wäre der Begriff „Computergeld“ dafür passender.

Einzelnachweise

  1. https://www.gabler-banklexikon.de/definition/giralgeld-58440?redirectedfrom=56460
  2. https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/sichteinlagen-46678
  3. Deutsche Bundesbank (Hrsg.): Geld und Geldpolitik (Schülerbuch für die Sekundarstufe II), Stand: November 2014, zitiert bei Wikipedia