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Datenfriedhof

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Ein Datenfriedhof,[1] auch Datenmüll genannt, sind grundsätzlich nicht mehr benötigte oder redundante, aber dennoch gespeicherten Daten, die für Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen (wirtschaftlich) nutzlos geworden sind. Für viele Unternehmen und Institutionen ist der Datenmüll, die Menge überflüssiger Informationen, ein Problem.[2]

Der gesamte Datenbestand stieg bisher weltweit an:

Ende 2010: ≈ 970 Exabyte
Ende 2011: ≈ 1,8 Zettabyte (IDC)
Ende 2020: geschätzt rund 35 bis 40 Zettabyte

Hinzu kommt, dass in Unternehmen weltweit rund 80 Prozent der Datenbestände in unstrukturierter Form vorliegen.[3]

Gesetzliche Regelungen in Deutschland

In Bezug auf die Aufbewahrung von Daten und Dokumenten durch ein Unternehmen sind vor allem gesetzliche Aufbewahrungspflichten zu beachten: das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) für alle Kaufleute und die Abgabenordnung (AO) für alle Buchführungspflichtigen regeln die jeweiligen Aufbewahrungspflichten. So sind z. B. Geschäftsunterlagen gemäß § 257 Abs. 1 Satz 1 HGB und gemäß § 147 Abs. 1 Satz 1 AO „geordnet“ aufzubewahren, so dass sie einem verständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln können.

Das Bundesdatenschutzgesetz enthält verschiedene Bestimmungen zum Löschen von Daten. Zudem galt seit 2003 der in § 3aVorlage:§/Wartung/buzer definierte Grundsatz der Datensparsamkeit und Datenvermeidung.

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Datenfriedhof) vermutlich nicht.

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Einzelnachweise

  1. https://www.computerwoche.de/a/ein-datenfriedhof-ist-keine-informationsquelle,1081325
  2. https://de.wikipedia.org/wiki/Datenmüll-Management
  3. „In organizations, unstructured data accounts for more than 80 % of all information“, zitiert aus: IDC White Paper, S. 12.