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Kleinunternehmer
Als Kleinunternehmer gilt in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) eine natürliche oder juristische Person, deren Umsatz im Kalenderjahr eine bestimmte nicht übersteigt. Diese Grenze wurde im Laufe der Zeit zunächst angehoben, und zwar zuletzt 2020 von 17.500 auf 22.000 Euro. In Österreich gelten 30.000 Euro als Grenze.[1] Bei der Preisgestaltung hat diese Regelung einige Vorteile für den Kunden, da zum Beispiel beim Verkauf die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent entfällt und somit kleine Unternehmen ihre Leistungen günstiger anbieten können. Für die Finanzverwaltung ist dies oft auch eine Entlastung. Zum Jahr 2019 trat in Deutschland eine neue Regelung in Kraft, die alle Umsätze in Online-Shops erfassen soll,[2] so dass auch Kleinunternehmer eine entsprechende Bescheinigung des Finanzamtes vorlegen müssen.[3] Seit 2007 ist die Erhebung der Umsatzsteuer zudem innerhalb der Europäischen Union (EU) aufgrund der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) einheitlich geregelt: So trat am 1. Juli 2021 eine Regelung in Kraft, wonach die Schwelle, von der an Umsatzsteuer innerhalb der EU gezahlt werden muss, auf jährlich 10 000 Euro gesenkt wurde.[4]
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Kleinunternehmer) vermutlich nicht.
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Einzelnachweise
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