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Eigentumswohnung

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Die Eigentumswohnung (auch Wohnungseigentum) ist im deutschen Recht eine Form des Eigentums an einer einzelnen Wohnung. Es wird durch Eintragung in das Grundbuch vermerkt, jede Wohnung erhält bei der Entstehung ein eigenes Grundbuchblatt und kann deshalb wie jede andere Immobilie verkauft, mit Grundpfandrechten belastet oder vererbt werden. Bei der Umwandlung vorhandener Wohnräume in Eigentumswohnungen gelten in Deutschland besondere Vorschriften: Es sind nur zwei Arten der Begründung von Wohnungseigentum möglich.[1]

Siehe auch

Andere Lexika




Einzelnachweise

  1. siehe § 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)