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Bundesminister
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Bundesminister sind in Deutschland und Österreich die Mitglieder einer Bundesregierung. Sie werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt.[1] Die Minister werden nach ihrer Ernennung vor dem Bundestag auf das Grundgesetz vereidigt. Sie können, müssen aber nicht Mitglied des Bundestages sein. Beim Stimmrecht im Bundestag wird das Prinzip der Gewaltenteilung durchbrochen, da die Minister zur Exekutive gehören, aber als Mitglieder des Bundestages zu Legislative gehören.
Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ siehe Art. 64 Grundgesetz