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Arzt
Arzt ist eine Berufsbezeichnung für Personen, die die Heilkunde ausüben dürfen. Die weibliche Berufsbezeichnung lautet Ärztin.
Tätigkeitsfeld
In seinem eigentlichen Berufsgebiet beschäftigt sich der Arzt mit der Diagnose (dem Erkennen) und der Therapie (dem Behandeln) von Erkrankungen und Verletzungen, ferner mit der Prävention (der Vorbeugung) von Erkrankungen.
Voraussetzungen
Die Ausbildung zum Arzt ist in vielen Staaten gesetzlich geregelt. Voraussetzung für eine Tätigkeit in Deutschland als niedergelassener Kassenarzt ist eine abgeschlossene Facharztausbildung, entweder in der Allgemeinmedizin oder in einem Spezialfach.
- Abgeschlossenes Hochschulstudium der Humanmedizin, Mindeststudiendauer 6 Jahre
- Bestandenes Staatsexamen
- Erteilung der Approbation als Arzt
- Weiterbildung zum Facharzt und bestandene Facharztprüfung vor der Landesärztekammer
Akademischer Grad
Obwohl landläufig als „Doktor“ bezeichnet, ist der Arzt zunächst keiner. Das Führen eines Doktortitels setzt eine Promotion voraus. Aber nicht alle Ärzte sind promoviert. Das Führen eines Doktortitels gibt keine Hinweise auf die Fähigkeiten im Arztberuf.
Häufige akademische Grade von Ärzten sind:
- Dr. med. (Doktor medicinae, Doktor der Medizin)
- Dipl-Med (Diplom-Mediziner, verliehen in der DDR zwischen 1971 und 1990)
- Dr. med. habil. (habilitierter Arzt)
- Dr. sc. med. (habilitierter Arzt, DDR zwischen 1971 und 1990)
Ärzte in der Krankenhaushierarchie
- Chefarzt
- Leitender Oberarzt
- Oberarzt
- Funktionsoberarzt
- Assistenzarzt
- Arzt im Praktikum (gab es nur von 1988 bis 2004)
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